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Buchungsbedingungen
Anmeldung, Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen
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Sie können telefonisch, mündlich oder schriftlich resp. per E-Mail oder via Fax reservieren. |
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30% vom Buchungsbetrag wird innerhalb von 3 Tagen als Anzahlung per Bank- oder Postüberweisung beglichen (keine Kreditkarten) |
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Die Reservation gilt als bestätigt, sobald die Anzahlung eingetroffen ist. Trifft die Anzahlung nicht zeitgerecht ein, kann der Vermieter frei über das Objekt verfügen |
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Der Restbetrag wird 29 Tage vor Mietbeginn überwiesen. Somit bleibt genügend Zeit um Ihnen die Wohnungsschlüssel direkt zuzuschicken |
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Bei kurzfristigen Reservierungen von weniger als 29 Tage vor Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis sofort zahlbar und die Reservierung gilt mit dem Eintreffen der Zahlung als bestätigt. Die Schlüssel werden Ihnen umgehend geschickt |
An- und Abreise; Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes
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Können Sie das Objekt nicht wie vereinbart übernehmen; z.B. infolge erhöhtem Verkehrsaufkommen, Streiks usw. oder aus persönlichen Gründen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Gleiches gilt, wenn Sie das Objekt vorzeitig verlassen. |
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Wenn sie den Aufenthalt verlängern möchten, sprechen sie dies frühzeitig mit den Inhabern ab. |
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Die Schlüssel werden am Ende des Aufenthaltes auf dem Küchentisch des Studios gelassen. Die Schlüssel dürfen Sie auf keinen Fall mit nach Hause nehmen! |
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Vertragsrücktritt durch Sie
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Jegliche Änderung betreffend der Buchungsdaten muss schriftlich per Post, Fax oder E-Mail mitgeteilt werden. Bei einem Rücktritt bis 43 Tage vor Mietbeginn verrechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von CHF. 50.- |
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Bei einem Rücktritt 42 Tage und weniger vor Mietbeginn werden 50% der Mietsumme als Rücktrittsgebühr (Annullierungskosten) belastet. Wird das Objekt nicht oder verspätet übernommen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. |
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Wir empfelhlen Ihnen eine Annullierungskostenversicherung. Sie deckt die Annullierungskosten bis Reiseantritt bei Rücktritt infolge Krankheit, Unfall, Todesfall der Mieters, Mitreisender oder naher Angehöriger (gegen Vorlegen eines Arztzeugnisses). |
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Pflichten des Mieters
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Das Mietobjekt darf nur mit der vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden. Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Dabei soll auch Rücksicht auf Nachbarn usw. genommen werden. |
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Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters (und nicht in der Endreinigung inbegriffen). |
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Verursacht der Mieter oder Mitbenützer einen Schaden, ist dieser unverzüglich dem Inhaber zu melden. |
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Der Mieter haftet für allfällige von ihm oder den Mitbenützern verursachten Schäden, es sei denn, sie können ihr Nichtverschulden beweisen. |
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Rechtswahl und Gerichtsstand
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Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter untersteht schweizerischem Recht. |
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